Unterstützung bei ungedeckten Gesundheitskosten

Die Einzelhilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes hilft Familien in einer finanziellen Notlage bei der Begleichung von Gesundheitskosten. Bei Arbeitslosigkeit, nach einer Scheidung oder bei einem zu knappen Einkommen müssen Familien und Einzelpersonen oft jeden Rappen zweimal umdrehen, um über die Runden zu kommen.

Viele Familien kommen nur knapp über die Runden. Ⓒ SRK-Prisma

Die Einzelhilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes hilft Familien in einer finanziellen Notlage bei der Begleichung von Gesundheitskosten. Bei Arbeitslosigkeit, nach einer Scheidung oder bei einem zu knappen Einkommen müssen Familien und Einzelpersonen oft jeden Rappen zweimal umdrehen, um über die Runden zu kommen.

Trotz des Wohlstands, den es in der Schweiz gibt, leben auch hier benachteiligte Familien. Treten bei Menschen, die nur das Nötigste haben, zusätzlich gesundheitliche Probleme auf, wird es schwierig. Bei unverzichtbaren Massnahmen müssen die Betroffenen einen Weg finden, wie sie zum Beispiel die Brille ihres Kindes, die Zahnarztrechnung oder eine Therapie bezahlen, die von der Krankenkasse nicht übernommen wird.

Gesuche um Einzelhilfe müssen dem SRK über einen öffentlichen oder privaten Sozialdienst eingereicht werden. Diese Stellen koordinieren auch Massnahmen, die höhere Kosten verursachen und durch mehrere Stiftungen getragen werden. Und sie gewährleisten, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet werden. Die Einzelhilfe SRK ist darauf ausgerichtet, die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten und zu schützen. Zudem möchte sie einen Beitrag leisten, dass sich Menschen mit einem knappen Einkommen nicht verschulden oder von der Sozialhilfe abhängig werden.

Jährlich erhalten etwa 200 bis 300 Haushalte eine finanzielle Unterstützung durch die Einzelhilfe SRK. Gewährt wird einmaliger Betrag von höchstens CHF 1000.

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